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„Breach of Covenants” – Auswirkung auf Ausweis, Anhang und Bewertung
I. Sachverhalt
Die U-GmbH nimmt am ein Darlehen über 10 Mio USD auf. Das Darlehen ist in zehn gleichen, jeweils zum Jahresultimo fälligen Raten zu tilgen.
Bei Aufnahme des Darlehens beträgt der Devisenkurs 1 €/1 USD. Zum beträgt der Kurs 0,8 €/1 USD.
Der Darlehensvertrag enthält sog. Financial Covenants, nach denen U die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, z. B. einer Mindesteigenkapitalquote, während der Vertragslaufzeit zusichert. Bei Verletzung der Bedingungen ( Breach of Covenants), hat der Gläubiger ein außerordentliches Kündigungsrecht, das wie folgt gestaltet ist:
Maßgeblich für die Einhaltung/Nichteinhaltung der Kennzahlen ist eine auf den Jahresabschluss und dessen Prüfung aufbauende Bescheinigung des Abschlussprüfers.
Nach Zugang dieser Bescheinigung hat der Gläubiger einen Monat Zeit, sein Kündigungsrecht auszuüben.
Übt er es nicht oder nicht in dieser Frist aus, läuft das Darlehen nach seinen ursprünglichen Bedingungen weiter.
Das Geschäftsjahr 01 bringt einen unerwartet starken Konjunktureinbruch. Bereits Ende Dezember ist klar, dass die zugesicherte Eigenkapitalquote unterschritten wird. Der proaktive Vorstand...