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Aktuelle Fragen zur Lohnpfändung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAD-26766 Die Lohnpfändung gewinnt durch die wachsende Zahl von Verbraucherkrediten, zunehmende Manipulationsversuche und das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wieder an Aktualität. Alle Beteiligten – Gläubiger, Arbeitgeber und Arbeitnehmer –, aber auch ihre Berater tun gut daran, den Vorgang zu kontrollieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Die Pflichten des Arbeitgebers und seine Möglichkeiten
[i]Probleme bei der Berechnung der pfändungsfreien GrenzeDen Arbeitgeber trifft eine Auskunftspflicht (§ 840 ZPO). Bei der Berechnung des pfändbaren Nettoeinkommens muss er unpfändbare Anteile, bedingt pfändbare Einkünfte und tatsächlich bestehende und geleistete Unterhaltspflichten berücksichtigen. Der Arbeitgeber genügt seiner Pflicht gegenüber dem Gläubiger i. d. R. schon, wenn er sich beim Schuldner nach dessen Unterhaltspflichten erkundigt (). Der jeweilige Pfändungsbetrag ergibt sich aus der Anlage zu § 850c ZPO. Nettoeinkünfte über 3.020,06 € sind stets voll pfändbar. Bei Einkünften aus mehreren Arbeitsverhältnissen ist der Pfändungsbetrag jeweils getrennt zu berechnen; dies gilt auch beim Zusammentreffen von Lohn mit Kurzarbeitergeld. Dagegen kann der Pfändungsglä...