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EG-Grundfreiheiten versus direkte Steuern der Mitgliedstaaten
In seinem Gastbeitrag erläutert der Verfasser ausführlich das komplizierte und keineswegs immer störungsfreie Zusammenspiel zwischen den Grundfreiheiten des EG-Vertrags, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und dem Recht der direkten Steuern in den EU-Mitgliedstaaten.
I. Die Grundfreiheiten des EG-Vertrags und ihre geschichtliche Entwicklung
Die sprachliche Bezeichnung „Grundfreiheiten” dient als Zusammenfassung bzw. Oberbegriff der für den EU-Binnenmarkt relevanten Begriffe, nämlich die Warenverkehrsfreiheit, die Freizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. Da die europäische Integration inzwischen über das Stadium einer reinen Wirtschaftsgemeinschaft weit hinausgewachsen ist, werden auch die allgemeine Freizügigkeit der Unionsbürger und das Verbot der Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit als „Grundfreiheiten” angesehen. Nach dem jetzigen Stand des Gemeinschaftsrechts fällt allerdings der Bereich der direkten Steuern weder in die Zuständigkeit der Gemeinschaft noch ist er aus diesem Grund harmonisiert. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) folgt jedoch aus der Einbindung der nat...