Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten bei Auswärtstätigkeit
Mit Schreiben v. NWB KAAAD-25226 hat das BMF die lohnsteuerlichen Folgen der Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeiten neu geregelt. Danach sind in allen offenen Fällen ab sofort zwei Bewertungsmethoden für die Ermittlung des geldwerten Vorteils zulässig:
(1) Der Arbeitgeber kann sich zum einen weiterhin auf die Lohnsteuerrichtlinien (R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 LStR) berufen und die Mahlzeiten, die er bei einer Auswärtstätigkeit gewährt, wie bisher mit den amtlichen Sachbezugswerten ansetzen.
(2) Alternativ dazu darf der Arbeitgeber aber jetzt auch eine Einzelbewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vornehmen und die tatsächlichen Werte der Mahlzeiten erfassen. In diesem Fall kann zur Ermittlung des möglichen steuerpflichtigen Sachbezugs sowohl der entsprechende Verpflegungspauschbetrag als auch die „44-€-Freigrenze” berücksichtigt werden. Überschreitet der Wert des Essens dabei von vornherein nicht die für diesen Tag geltende Verpflegungspauschale, ist der Sachbezug steuerfrei nach § 3 Nr. 16 EStG. Die darüber hinausgehenden Beträge können gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zu 44 € im Monat steuerfrei bleiben. Auf diese Weise kann der Ansatz eines geldwerten Vorteils unter Umständen vollständig vermieden werden.
Hintergrund der Verwaltungsanweisung ist eine...BStBl 1987 II S. 355BStBl 2004 II S. 1076