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Rückforderung eines Vergütungsanspruchs vom Zessionär
Sind im Umsatzsteuerjahresbescheid abzugsfähige Vorsteuern mit 0,00 DM/€ zugrunde gelegt, verliert die Festsetzung eines Vergütungsanspruchs aufgrund einer Umsatzsteuervoranmeldung (Vorbehaltsfestsetzung), soweit sie auf berücksichtigten Vorsteuern beruht, ihre Wirksamkeit als formeller Rechtsgrund für die infolge einer wirksamen Abtretung des Anspruchs bewirkte Auszahlung. Im Falle der Uneinbringlichkeit beim Zedenten ist das FA zur Rückforderung des Betrags vom Zessionär berechtigt (Fortentwicklung der Rechtsprechung; Bezug: § 37 Abs. 2 Satz 2, § 124 Abs. 2, § 164, § 168, § 218 AO; § 15a, § 17 UStG).
Praxishinweise: Ist eine Steuervergütung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden bzw. fällt der Grund für die Zahlung später weg, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung ...