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Abgabenordnung | Umsatzsteuerbescheide für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im laufenden Insolvenzverfahren
Nach dem ist das Finanzamt berechtigt, in einem laufenden Insolvenzverfahren einen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, in dem eine negative Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wird, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt.
Der verbreitet vorgetragene Lehrsatz, dass Steuerbescheide nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr erlassen werden dürfen, muss differenziert werden. Er ist richtig für den Regelfall, dass der Steuerbescheid eine Steuerschuld des Steuerpflichtigen festsetzt oder entsprechende Besteuerungsgrundlagen feststellt. Anders ist es aber bei der Festsetzung einer Erstattungs- oder Vergütungsforderung, wie sie namentlich bei der laufenden Veranlagung im Umsatzsteuerrecht aufgr...