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Umsatzsteuer | Behandlung der Abwrackprämie
Das Bayerische Landesamt weist darauf hin, dass die Umweltprämie nicht das nach § 10 Abs. 1 UStG maßgebliche umsatzsteuerliche Entgelt für das Neufahrzeug mindert. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer des Neufahrzeugs, den Anspruch auf Auszahlung der Umweltprämie auf den Autohändler überträgt. Die an den Autohändler direkt gezahlte Umweltprämie ist vielmehr als Teil des Gesamtentgelts zu werten, welches über einen abgekürzten [i]NWB 2009 S. 1968Zahlungsweg entrichtet wird.