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Umweltprämie und Einkommensteuer – ein Ende mit Schrecken?
Das im Konjunkturpaket II der Bundesregierung enthaltene „Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage” erfreut sich bei Verbrauchern, Kfz-Händlern und Kfz-Herstellern nachhaltiger Beliebtheit. Die Frage nach den steuerlichen Folgen der von der Bundesregierung als „Umweltprämie”, gemeinhin aber als „Abwrackprämie” bezeichneten Zuwendung, die aus dem durch Art. 6 des „Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland” v. (BGBl 2009 I S. 416) errichteten Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds” finanziert wird, trat zunächst gegenüber der Frage zurück, wie die vielfältigen, seit Februar 2009 mehrfach geänderten Voraussetzungen für die Erlangung der Zuwendung zu erfüllen seien. Zuerst wurden dann umsatzsteuerliche Folgen diskutiert. Anders als die in früheren Jahren von Kfz-Herstellern den Händlern gewährten „Abwrackprämien” (vgl. dazu z. B. NWB KAAAA-24117 und NWB SAAAB-74571) mindert die staatlich gewährte Umweltprämie nicht das Entgelt für die Lieferung des Neuwagens und damit auch nicht dessen umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Beispiel bei E...