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Einkommensteuer | Auflösungsverlust i. S. von § 17 EStG
Nach dem ist ein Auflösungsverlust i. S. von § 17 Abs. 2, 4 EStG auch zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft erwirbt, die Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Auflösung der Gesellschaft aber auf einen Prozentsatz unterhalb der Grenze des § 17 Abs. 1 EStG abgesenkt wird.
§ 17 EStG ist im Streitfall angewendet worden, obwohl der Kläger letztlich nach der jeweils aktuellen Gesetzeslage zu keinem Zeitpunkt über eine wesentliche Beteiligung verfügte. Im Jahr 1999 erwarb er entgeltlich einen Geschäftsanteil von 1,043 %; für die Erlangung einer wesentlichen Beteiligung hätte es mindestens 10 % bedurft. Im Jahr 2001 verminderte sich die Beteiligung durch Zutritt von Gesellschaftern auf 0,860 % und später auf 0,819 %. Als im Jah...BStBl 2005 II S. 436