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Einkommensteuer | Zur Grundmiete vereinnahmte Nebenkosten in Durchschnittssatzgewinn einzubeziehen
Nach dem sind Umlagen und Nebenentgelte, die ein Landwirt mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als Vermieter einer zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Wohnung zusätzlich zur Grundmiete vereinnahmt, in die Berechnung des Durchschnittssatzgewinns einzubeziehen.
Es handelt sich um einen Fall von Bruttobesteuerung, der eher selten sein dürfte, weil Landwirte mit Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen kein gewillkürtes Betriebsvermögen bilden dürfen, das Wohngrundstück sich aber im Betriebsvermögen befinden muss, damit das Subsidiaritätsprinzip des § 21 Abs. 3 EStG greift. Möglicherweise ist das Grundstück durch eine Nutzungsänderung zu gewillkürtem Betriebsvermögen geworden. Die beanstandete Überbesteuerung hätte der BFH aber auch durch eine verf...