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Der schmale Grat zwischen Legalität und Strafbarkeit in der Krisenberatung
Diese strafrechtlichen Beratungsrisiken sollten Sie beachten
Aufgrund des hohen Erwartungsdrucks des Mandanten gegenüber dem Steuerberater und der latenten Bereitschaft vieler Mandanten zur Steuerhinterziehung kann die steuerberatende Tätigkeit als „gefahrgeneigte Tätigkeit” beschrieben werden. Der Steuerberater steht – gerade jetzt während der Wirtschaftskrise – unter dem Druck, möglichst optimale steuerliche bzw. betriebliche Gestaltungen für seinen Mandanten zu wählen, um den Mandanten nicht zu verlieren. Ein Mandant ist zudem umso deliktsanfälliger, je mehr er sich in der Nähe einer Insolvenz befindet. Damit ist insbesondere die Sanierungsberatung eine Gratwanderung zwischen erfolgreichen Sanierungsbemühungen und strafrechtlicher Verantwortung auch des Beraters, die sich in der Wirtschaftskrise noch verschärft. Dieser Beitrag gibt Ihnen daher als Berater Orientierungspunkte für eine Risikominimierung Ihrer Tätigkeit. Zunächst soll das klassische Beratungsfeld der Steuerberatung als Beispiel für die strafrechtlichen Grundlagen dienen. Anschließend folgen Hinweise zur Strafbarkeit wegen spezieller Betrugs-, Bankrott- und Bilanzdelikte. Abgerundet wird der Beitrag durch Hinweise auf das steuerliche Haftun...