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NWB-BB Nr. 8 vom Seite 265

Kurzarbeit: Folgen für die betriebliche Versorgung

So wirkt sich die Arbeitszeitverkürzung in der Wirtschaftskrise aus

von RAin Betriebsw. (Dipl. VWA) Claudia Fritz, Pforzheim

In besonderer Weise unterstützt der Staat in der aktuellen Wirtschaftskrise Unternehmen, die zur Einführung von Kurzarbeit und zur Kürzung des Arbeitsentgelts ihrer Mitarbeiter gezwungen sind: Für die bis zum entstehenden Ansprüche auf Kurzarbeitergeld gilt eine verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten. So bleiben den Unternehmen wichtige Mitarbeiter erhalten. Wie in diesem Zusammenhang die Finanzierung der betrieblichen Versorgung gemeistert werden kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Er gibt Ihnen Lösungen an die Hand, mit denen Sie Ihren Mandanten über diese Phase der ungünstigen Auftragslage hinweghelfen können.

I. Arbeitsrechtliche Situation

So gut wie keine Versorgungsordnung sieht Regelungen für den Fall der Kurzarbeit vor. Die oftmals vorhandenen Festlegungen zur Teilzeittätigkeit, die wegen der Ausnahmesituation bei Kurzarbeit nur bedingt vergleichbar sind, sind nicht direkt anwendbar. Das Arbeitsverhältnis besteht während der Kurzarbeit jedoch fort und damit auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, die versprochene Versorgung im Versorgungsfall zu zahlen. Dabei macht die Fortsetzung der Finanzierung gerade in diesen Zeiten der Auftrags...

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