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Haftung bei verlustbringendem Geschäft
Der BGH hat die Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen einer GmbH gegen ihren Geschäftsführer (GF) erläutert, wenn der GF wegen des Abschlusses eines für die GmbH verlustbringenden Geschäfts in Haftung genommen werden soll ( NWB XAAAC-75197). Der GF muss beweisen, dass er bei dem Geschäftsabschluss die Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt hat. Kann er diesen Beweis nicht führen, und steht danach also ein Verschulden des GF fest, obliegt der GmbH der Nachweis, ob und in welcher Höhe ihr durch die Handlung des GF ein Schaden entstanden ist. Für diesen Nachweis ist jedoch die bloße Feststellung des aus dem Geschäft resultierenden Verlustes nicht ausreichend. Vielmehr ist nach der sog. Differenzhypothes...