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Anschaffungskosten
Wenn Gesellschafter der GmbH ein Sanierungsdarlehen gewähren und dieses Darlehen später nicht zurückgezahlt wird, kann dieser Verlust einkommensteuerrechtlich als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung berücksichtigt werden ( NWB NAAAC-95294). Nach umstrittener Ansicht des BFH soll dies nur dann gelten, wenn das ausgefallene Darlehen gesellschaftsrechtlich eigenkapitalersetzenden Charakter hatte. Offen ist, ob der BGH an dieser Voraussetzung festhält, nachdem die Rechtsfigur des eigenkapitalersetzenden Darlehens durch die GmbHG-Reform () aufgegeben worden ist. Hierzu wird in Kürze ein eigener Beitrag erscheinen.