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NWB Nr. 31 vom Seite 2384

Zukunftssicherungsleistungen ohne Wert?

Walter Bode

Mit vier Urteilen v. (VI R 8/07 NWB RAAAD-25215, VI R 16/07 NWB NAAAD-25212, VI R 5/08 NWB HAAAD-25214, VI R 37/08 NWB XAAAD-25213) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob die Qualifikation von Umlagezahlungen des Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungseinrichtung – in den Streitfällen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) – als Arbeitslohn mit der Begründung verneint werden kann, solche Zukunftssicherungsleistungen seien für den Arbeitnehmer wertlos.

Im Fall VI R 8/07 hat der BFH entschieden, dass Umlagezahlungen, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch auf Zusatzversorgung gegen die VBL verschaffen, im Zeitpunkt der Zahlung zu Arbeitslohn führen. Vor dem Finanzgericht hatte der Arbeitgeber zuvor erfolgreich geltend gemacht, solche Zahlungen seien mangels Bereicherung des Arbeitnehmers nicht der Lohnsteuer zu unterwerfen, weil die Werthaltigkeit der Versorgungsanwartschaft unbestimmt sei und die Zahlungen allein dazu dienten, die Auszahlungen an die gegenwärtigen Versorgungsempfänger zu finanzieren. Der BFH war der Ansicht, dass es für den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen grds. nicht darauf ankomme, ob der V...

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