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IWB Nr. 14 vom Seite 675

Blick ins Ausland

von Dipl.-Fw. (FH)/StB Ronny Langer, Partner der auf Umsatzsteuerrecht spezialisierten Kanzlei küffner maunz langer zugmaier, München

Die Mitgliedstaaten haben sehr unterschiedliche Systeme für die Festsetzung von Strafen für nicht korrekt deklarierte Steuern. Teilweise können die Strafen, insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer, sehr erheblich sein, mitunter höher ausfallen als der Steuerbetrag. In einigen Mitgliedstaaten gab es nun Änderungen, die überwiegend vorteilhaft für die Steuerpflichtigen sein dürften.

I. Großbritannien

Die britische Finanzbehörde HMRC ist dafür bekannt, einen sehr fortschrittlichen, kooperativen Umgang mit den Steuerpflichtigen zu pflegen. Ausdruck dessen ist auch ein neues System der Strafen für unrichtige Steuerdeklarationen, das die Steuerehrlichkeit weiter fördern soll. Es basiert maßgeblich auf dem Verhalten der Steuerpflichtigen (behaviour based) und kommt seit zur Anwendung. Nach dem neuen System werden Deklarationsfehler mit bis zu 30 % der Steuer als Strafe belegt, sofern diese durch fahrlässiges Verhalten (careless errors) verursacht wurden. Vorsätzliches Fehlverhalten und der Versuch, die Fehler zu verschleiern, führt zu höheren Strafen. Andererseits kann durch Offenlegung der Fehler und kooperatives Verhalten die Strafhöhe reduziert ...

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