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Schweiz | Quellensteuereinbehalt nach dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen 2008
Nach Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 28.5.2009 ist der Quellensteuereinbehalt für Zinseinkünfte nach dem seit dem 1.7.2005 geltenden Abkommen über die Zinsbesteuerung zwischen der Schweiz und der EG von 653,2 Mio. CHF in 2007 auf 738,4 Mio. CHF in 2008 angestiegen. Der Quellensteuersatz betrug zuerst 15 % und beträgt seit dem 1.7.2008 20 %. 75 % (553,8 Mio. CHF) fließen den betreffenden EU-Mitgliedstaaten, 15 % (166,2 Mio. CHF) der Eidgenössischen Steuerverwaltung und 10 % (18,4 Mio. CHF) den Kantonen zu. Die größten Länderanteile innerhalb der EU-Mitgliedstaaten erhalten Italien mit 142,7 Mio. CHF und Deutschland mit 136,7 Mio. CHF.