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Grunderwerbsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Bemessung der Grunderwerbsteuer beim Übergang von Geschäftsanteilen
Der II. Senat des das BMF aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die in § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der Grundbesitzwerte i. S. des § 138 BewG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verfassungsgemäß ist.
In dem Revisionsverfahren ist in grunderwerbsteuerrechtlicher Hinsicht darüber zu entscheiden, ob für den Erwerb des einzigen Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz Grunderwerbsteuer festzusetzen ist. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Vorschriften des GrEStG und BewG, insbesondere die Tarifvorschrift des § 11 GrEStG einer am Gleichheitssatz des Art. 3 GG orientierten verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Der BFH ist zwar nach Ergehen des BVerfG-Beschlusses v. 7. 11. 2006 - 1 BvL 10/02 (BStBl 2007 II S. 192) von der Anwendbarkeit d...BStBl 2008 II S. 879