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Betriebsaufspaltung bei Vermietung eines als Filialegenutzten Grundstücks
Der die für die Betriebsaufspaltung wichtige Frage entschieden, wie bedeutsam ein Grundstück sein muss, damit seine Überlassung an die Betriebs-GmbH eine sachliche Verflechtung begründen kann. Danach ist entscheidend, dass dem überlassenen Grundstück bei einer Gesamtbildbetrachtung eine funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung zukommt.
Eine nicht nur untergeordnete Bedeutung liegt dann vor, wenn die Betriebs-GmbH das von ihren Gesellschaftern überlassene Grundstück nur als eines von zahlreichen Filialgrundstücken nutzt, während es die anderen Filialgrundstücke von Nicht-Gesellschaftern angemietet hat. Auch wenn das überlassene Filialgrundstück einen Nutzflächen- und Umsatzanteil von weniger als 10 % am gesamten Unternehmen...