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Kein Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer bei unzutreffendem Steuerausweis nach § 14c UStG
Ein Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer gem. § 233a AO ist nach dem nicht geboten, wenn die Verzinsung auf einer Nachzahlung beruht, die durch den unrichtigen Ausweis von Umsatzsteuer im Sinne von § 14c UStG verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige die unrichtige Rechnung nachträglich nach § 14c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 UStG berichtigt.
Der BFH [i]Keine Rückwirkung der berichtigten Rechnungbegründet sein Urteil damit, dass die Berichtigung einer unrichtigen Rechnung nicht zurückwirkt. Die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer kann daher erst im Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung zugunsten des Unternehmers berichtigt werden . Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Unternehmer einen Liquiditätsvorteil, wenn er die von ihm nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Um...