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Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Ausgewählte Zweifelsfragen und Einzelprobleme
Im Rahmen des durch das SEStEG vom reformierten UmwStG treten in der Praxis verschiedene Zweifelsfragen und Einzelprobleme im Zusammenhang mit der steuerlichen Beurteilung bestimmter Umstrukturierungen auf. Der nachfolgende Beitrag greift ausgewählte Praxisprobleme aus dem Bereich der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (§§ 11 bis 13 und 19 UmwStG) – auch im Zusammenhang mit den neuesten gesetzlichen Entwicklungen (Unternehmensteuerreform 2008, MoMiG, JStG 2009) – auf und erörtert Lösungsansätze.
Ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) uneingeschränkt verschmelzungsfähig?
Fallen in den Anwendungsbereich des § 8c KStG auch Verschmelzungen?
Welchen Sinn und Zweck verfolgt § 2 Abs. 4 UmwStG i. d. F. des JStG 2009?
I. Ausgewählte Zweifelsfragen und Einzelprobleme
1. Aktive und passive Verschmelzungsfähigkeit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Mit dem MoMiG vom ist als Unterform der GmbH die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eingeführt worden. Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 GmbHG unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 GmbHG die Bez...