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Ausgewählte Zweifelsfragen zum Umwandlungssteuerrecht
Obwohl das neue UmwStG i. d. F. des SEStEG vom (BGBl I S. 2782, berichtigt BGBl 2007 I S. 68) bereits seit nunmehr zwei Jahren in der Praxis zur Anwendung kommt, treten immer wieder Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung bestimmter Vorgänge auf. Da eine abgestimmte Verwaltungsauffassung erst mit dem zurzeit in Arbeit befindlichen und voraussichtlich für 2009 geplanten BMF-Schreiben zum UmwStG zu erwarten ist, werden diese Zweifelsfragen nachstehend vor dem Hintergrund der derzeitigen Auffassungen im Schrifttum erörtert und Lösungsvorschläge aufgezeigt.
1. Erweitertes Anwachsungsmodell als Einbringung
In der Vergangenheit ist das erweiterte Anwachsungsmodell in der Praxis häufig als Instrument zur Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft außerhalb der Vorschriften des UmwG eingesetzt worden. Zu diesem Zweck werden z.B. sämtliche Kommanditanteile (Mitunternehmeranteile) einer GmbH & Co. KG gegen Gewährung neuer Anteile in die bisherige Komplementär-GmbH eingebracht. Das Vermögen der KG wächst anschließend der GmbH an, ohne dass die mit einer Verschmelzung nach § 2 UmwG verbundenen Formalitäten erfüllt sein müssen.
Obwohl bisher steuergesetzlich nicht geregelt, konnte die erweiterte Anwachsung als Einbringung von Mitunternehmeranteilen gem. BStBl I S. 268