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Bundestag verabschiedet ARUG
Der Bundestag hat am das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verabschiedet. Kern der Änderungen sind ein erweitertes Informationsrecht der Aktionäre und die leichtere Teilnahme an oder Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung. Dazu wird auch die Ausübung des Vollmachtsstimmrechts der Banken für die von ihnen verwalteten Aktienpakete erleichtert. Zusätzlich sollen Behinderungen im Vollzug von Beschlüssen durch sog. räuberische Aktionäre erschwert werden. Anlass dieser Änderungen ist die Richtlinie 2007/36/EG v. über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl EU Nr. L 184 S. 17; sog. Aktionärsrechterichtlinie). Sie muss bis zum in deutsches Recht umgesetzt sein.
Maßnahmen gegen missbräuchliche Aktionärsklagen
[i]Aktienrechtliches Freigabeverfahren präzisiertRäuberische Aktionäre können Aktiengesellschaften empfindlich schaden, indem sie – trotz minimaler Anteilswerte – gegen die Ausführung wichtiger Beschlüsse der Hauptversammlung klagen. Um die mit einer Anfechtungsklage verbundene Verzögerung zu vermeiden, lassen sich Gesellschaften bisweilen auf ein Geschäft ein und kaufen die Kläger „heraus”. Zur Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen wurde ber...