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Kindergeld für behinderte Kinder
Ursächlichkeit der Behinderung für Arbeitslosigkeit eines behinderten Kindes
[i]BFH, Urteil v. 19. 11. 2008 - III R 105/07 NWB RAAAD-10745Für ein über 21 Jahre altes behindertes Kind, das arbeitslos ist und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, ist dann Kindergeld zu gewähren, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist.
Arbeitshilfen: In der NWB Datenbank ist unter der NWB DokID NWB OAAAB-05526 das Berechnungsprogramm „Familienleistungsausgleich” aufrufbar. Mit diesem Programm lassen sich für die Veranlagungszeiträume 2002–2008 der Kinderfreibetrag, der Freibetrag für die Erziehung oder Ausbildung und das Kindergeld in Echtzeit berechnen.
I. Sachverhalt im Streitfall
Die 1982 geborene behinderte Klägerin begehrte die Festsetzung von Kindergeld zugunsten ihrer Mutter, die der BFH im Revisionsverfahren gem. § 60 Abs. 3 FGO zum Verfahren (notwendig) beigeladen hat.
Die Klägerin ist behindert (Grad der Behinderung – GdB – 60, Merkmal RF). Zu ihrem beruflichen Werdegang:
Nach Beendigung der Sonderschule besuchte sie in den Jahren 1999 bis 2001 Vorbereitungs- und Qualifikationslehrgänge an einem Kolleg für Hörgeschädigte, um arbeitsmarktorientierte Grundfertigkeiten zu erlangen.
Ab März 2002 w...