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Bundesrat empfiehlt Entfristung der Sonderregelung bei der „Istversteuerung”
[i]Entfristung und Ausdehnung auf ganz DeutschlandDer Bundesrat hat im Rahmen seiner Stellungnahme zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz am empfohlen, die bis zum geltende Sonderregelung bei der Umsatzsteuer (Istbesteuerung) zu entfristen und auf alle Unternehmen in Deutschland auszudehnen (BR-Drucks. 372/09 (B)). Das Thema war auf Antrag aller ostdeutschen Bundesländer eingebracht worden.
Die Regelung kann für manche mittelständischen Unternehmen existenzsichernd sein. Nach wie vor ist die Kapitaldecke bei kleinen Unternehmen im Osten so gering, dass eine Vorfinanzierung der Umsatzsteuer nicht möglich ist. Ohne die Verlängerung würde die Regelung zum auslaufen. Dies würde die Liquidität kleiner und mittlerer ostdeutscher Unternehmen mit Jahresumsätzen zwischen 250.000 € und 500.000 €, die im Moment die Istversteuerung anwenden, zusätzlich belasten.
[i]Umsatzsteuer Gesamtdarstellung NWB BAAAA-74289, Tz. 280 Das Finanzamt kann nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UStG unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung), sondern auch nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) berechnet. Eine Voraussetzung ist, dass der nach vereinnahmten Entgelten berechnete Ges...