Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 6/2009 S. 179

Betriebsübergang: Sozialversicherungsbeiträge

Gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB haftet eine Person, die ein unter Lebenden (also nicht durch Erbschaft) erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma (Unternehmensname) fortführt, für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Diese Haftung gilt unabhängig davon, ob die Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes genutzt wird. Diese Haftung ist auf Geschäftsverbindlichkeiten begrenzt. Hierbei handelt es sich um zivilrechtliche Verbindlichkeiten, nicht jedoch öffentlich-rechtliche Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13. 8. 2008 - L 4 R 366/07, Pressemitteilung). Dies bedeutet, dass ein Nachfolger nicht für zu niedrig entrichtete Sozialversicherungsbeiträge seines ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen