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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft bei der Übernahme höchstpersönlicher Ämter
Nach bisheriger Verwaltungsauffassung ist ein angestellter Rechtsanwalt, der persönlich als Insolvenzverwalter bestellt wurde, in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter selbständig tätig, somit Unternehmer i. S. des § 2 UStG und umsatzsteuerlich zu erfassen. Die gleichen Rechtsfolgen gelten für einen als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalt, der an der Sozietät beteiligt ist. – Der Rechtsanwalt wird mit der Tätigkeit als Insolvenzverwalter im ertragsteuerlich nicht relevanten Bereich tätig, wenn die Vergütungsansprüche aus dieser Tätigkeit netto – d. h. abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer – an die Anwaltssozietät abgetreten werden. Der angestellte Rechtsanwalt erzielt folglich nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Der an einer Sozietät beteiligte Rechtsanwalt erzielt als M...