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Zweitwohnungsteuer | Anknüpfung an Meldepflicht/Nießbrauch
Das BVerwG hat in zwei Revisionsverfahren (9 C 6.08 und 7.08) über die Rechtmäßigkeit von Zweitwohnungsteuerbescheiden entschieden, die die Stadt Mainz gegen Studierende der Universität erlassen hatte. Es hat die dagegen gerichteten Klagen abgewiesen und die entgegenstehenden Urteile aufgehoben. Die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt Mainz sei bei verfassungskonformer Auslegung mit Art. 105 Abs. 2a GG vereinbar. Insbesondere die in der Satzung enthaltene Anknüpfung der Steuerpflicht an das Melderecht begegne keinen Bedenken. Die Satzung könne in ihrer inzwischen rückwirkend geänderten Fassung so ausgelegt werden, dass nachweislich unrichtige melderechtliche Verhältnisse für die Steuerpflicht nicht maßgebend seien. Außerdem könne die Satzung so ausgelegt werden, dass nur Personen besteuert würden, denen ei...