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Fördergebiet | Aufteilung der einheitlichen Anschaffungskosten in Modernisierungsfällen
Es ist die Frage erörtert worden, ob anhängigen Einspruchsverfahren zur Aufteilung des einheitlichen Kaufpreises für ein vom Veräußerer zu modernisierendes und sanierendes Objekt i. S. des § 3 Satz 2 Nr. 3 FördG auf den Grund und Boden, die Altbausubstanz sowie die Modernisierungsaufwendungen unter Berücksichtigung der vom FG Thüringen aufgestellten Grundsätze immer abzuhelfen ist. Das FG Thüringen hat in drei Klageverfahren ( NWB FAAAC-82587; v. - IV 868/08 und IV 92/06, nv) die Auffassung vertreten, dass nur dann nennenswerte Zweifel an der Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag bestehen, wenn der Grund und Boden und/oder die Altbausubstanz deutlich unter dem Einstandswert veräußert wurden. Nach der Kurzinformation der ist grd...