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Thüringer FG Urteil v. - III 740/05 EFG 2008 S. 1140 Nr. 14

Gesetze: FördG § 3, AO § 42

Bindung des Finanzamts an die vertragliche Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Grundstück auch bei Sonderabschreibungen nach dem FördG

Nennenswerte Zweifel an der Richtigkeit der vertraglichen Aufteilung

Leitsatz

1. Das Finanzamt ist an eine von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück auf die einzelnen Wirtschaftsgüter grundsätzlich gebunden. Diese Grundsätze gelten auch für Fälle der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach dem FördG.

2. Die Verteilung der Kosten kann nur bei nennenswerten Zweifeln an der Richtigkeit der vertraglichen Aufteilung geändert werden. Dies mag bei verwandtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer und einem nicht unerheblichen Unterschreiten der Einkaufspreise nahe liegen; nicht jedoch allein aufgrund der gleichgerichteten Interessen des Käufers und Verkäufers an einer hohen Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA nach dem FördG.

3. Nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein Grundstück bestehen bei einer noch nicht einmal 10-prozentigen Unterschreitung des Bodenrichtwertes nicht.

Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 462 Nr. 14
EFG 2008 S. 1140 Nr. 14
FAAAC-82587

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Thüringer FG, Urteil v. 20.02.2008 - III 740/05

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