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Körperschaftsteuer | Zinsschranke – Reichweite des Rückgriffs bei § 8a Abs. 2 KStG
Von der Finanzverwaltung ist die Frage erörtert worden, ob ein Darlehen, bei dem sich eine Rückgriffsmöglichkeit des Dritten – etwa durch eine Bürgschaft – nicht über die volle Darlehenssumme, sondern nur über einen Teilbetrag erstreckt, in voller Höhe zu einer schädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung i. S. des § 8a KStG führt. In dem erörterten Fall erstreckte sich die Bürgschaft bei einer Darlehenssumme von 30 Mio. € auf einen Teilbetrag von 1,5 Mio. €. Ausgehend von dem Grundsatz, dass Vergütungen für Fremdkapital an Dritte im Rahmen des § 8a Abs. 2 und 3 KStG schädlich sind, soweit der Dritte auf den wesentlichen beteiligten Anteilseigner oder eine diesem nahe stehende Person zurückgreifen kann und sich hier die Bürgschaft nur auf den Teilbetrag von 1,5 Mio. € erstreckt, gehen nach der Verfügung der LFD Thüringen...