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IWB 10/2009 S. 1404

Weißrussland | vereinfachte Steuersätze seit 1.1.2009

Seit Jahresbeginn gelten mit dem Ziel der Steuervereinfachung und -entlastung veränderte Steuersätze. Bei der Einkommensteuer trat an die Stelle des bisherigen fünfstufigen Systems ein einheitlicher Steuersatz von 12 %.

Davon abweichend gilt für Dividenden ein Steuersatz von 15 % und für in Hochtechnologieparks ansässige Einzelunternehmer von 9 %. Des Weiteren gilt jetzt eine einheitliche örtliche Umsatzsteuer für Waren des Einzelhandels in Höhe von 5 %. Maschinen und Ausrüstungen wurden von der Immobiliensteuer befreit.

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