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IWB 10/2009 S. 1404

Ungarn | Parlament beschloss Steuernovelle

Das Parlament beschloss Anfang Mai 2009 mehrere Steuergesetzänderungen. Im Einzelnen sind es folgende: Der Regelsatz der Mehrwertsteuer erhöht sich ab dem von bisher 20 % auf 25 %. Ein ermäßigter Satz von 18 % gilt für Güter des Grundbedarfs, darunter (ab August) auch für Fernwärmeleistungen. Für die Arbeitnehmer sinkt der Steuersatz für ein monatliches Bruttoeinkommen bis zu 143.000 HUF von 32 % auf 27 %. Die Steuerbemessungsgrenze orientiert sich künftig am Zweifachen des Minimallohnes. Die Bemessungsgrenze für den unteren Einkommensteuersatz erhöht sich von jährlich 1,7 Mio. auf 1,9 Mio. HUF, und das rückwirkend vom .

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