Thüringer Landesfinanzdirektion - S 7104 A - 25 - A 3.11 S 2203 A - 01 - A 2.11

Unternehmereigenschaft bei der Übernahme höchstpersönlicher Ämter;
Leistungsbeziehungen zwischen einer Anwaltssozietät und einem als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalt

Bezug:

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben auf der Sitzung USt II/09 die Unternehmereigenschaft bei der Übernahme höchstpersönlicher Ämter erneut erörtert. An dem Beschluss auf der Sitzung IV/08 wird nicht mehr festgehalten.

Die in der Bezugsverfügung dargestellten Grundsätze zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Behandlung der Übernahme höchstpersönlicher Ämter sind daher nicht anzuwenden.

Wurden angestellte Rechtsanwälte, die höchstpersönliche Ämter übernommen haben, aufgrund der Bezugsverfügung umsatzsteuerlich registriert, bittet die LFD dies rückgängig zu machen.

Die umsatzsteuerliche Behandlung der Übernahme höchstpersönlicher Ämter soll nunmehr korrespondierend zur ertragsteuerlichen Behandlung (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) erfolgen. Hierzu wird ein BMF-Schreiben ergehen.

Die Bezugsverfügung wird aufgehoben.

Thüringer Landesfinanzdirektion v. - S 7104 A - 25 - A 3.11S 2203 A - 01 - A 2.11

Fundstelle(n):
NAAAD-21554