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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 14 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Fotovoltaikanlage

Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Das negative Urteil betrifft nur Altfälle vor Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Seither ist ein Vorsteuerabzug generell möglich.

Für besorgte Anfragen von Mandanten hat bei vielen Kollegen ein weiteres BFH-Verfahren zur Umsatzsteuer gesorgt, über das in der Tagespresse missverständlich berichtet wurde. Der BFH hat sich mit folgender Frage befasst:

Kann bei Anschaffung einer Fotovoltaikanlage, die 1997 auf dem Dach eines privat genutzten Einfamilienhauses angebracht wurde, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn der überschüssige Strom gegen Entgelt in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird?

Der BFH hat dies für den Streitfall aus formellen Gründen verneint. Der BFH ließ offen, ob der sonst nicht unternehmerisch tätige Betreiber der Photovoltaikanlage als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen war. Besorgte Mandanten können Sie jedoch beruhigen:

Das Urteil betrifft einen so genannten Altfall vor Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ab Mai 2000 i...

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