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Zeitgleicher Abschluss von Kredit- und Swapvertrag mit gleichem Vertragspartner
I. Sachverhalt
U benötigt ein Fälligkeitsdarlehen von 10 Mio € mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Er präferiert ein Festzinsdarlehen. „Zur Optimierung der Konditionen„ bietet ihm die Hausbank stattdessen folgende Vertragskombination an:
Variabel mit 3-Monats-EURIBOR + 1 % verzinsliches Fälligkeitsdarlehen über 10 Mio € mit vierteljährlicher Zinszahlung und jährlichem Kündigungsrecht des U.
Zinsswap über 10 Mio €, bei dem vierteljährlich die Bank i. H. des 3-Monats-EURIBOR an U zu leisten hat, U i. H. von 6 % an die Bank, wobei tatsächlich nur der jeweilige Saldo in die eine oder andere Richtung gezahlt wird (Barausgleich).
Ohne Verknüpfung der Geschäfte bietet die Bank Kunden gleicher Bonität wie U Darlehen zu 3-Monats-EURIBOR + 1,5 % sowie Swaps zu 3-Monats-EURIBOR (Kunde als Empfänger) vs. 5 % (Kunde als Zahler) an.
U nimmt das kombinierte Angebot an. In der Summe beider Verträge ist U so gestellt, als ob er ein festverzinsliches Darlehen zu 7 % aufgenommen hätte. Beispielhaft für einen EURIBOR von 2 % und 7 %:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
EURIBOR 2 % | EURIBOR 7 % | |
Zinszahlung Darlehen (EURIBOR +1%) | 3 % | 8 % |
Swap (6 %-EURIBOR) | 4 % | -1 % |
Summe | 7 % | 7 % |
Bis zum sink...