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BBK Nr. 8 vom Seite 397

Bilanzbuchhalter als Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen

Regelmäßige Arbeitsstätte oder Auswärtstätigkeit?

Günther Krüger

[i]LStR 2008 NWB FAAAC-63931 Eine nicht unwesentliche Anzahl von Bilanzbuchhaltern ist für Zeitarbeitsunternehmen tätig. Der Einsatz bei den unterschiedlichen Kunden kann kurzfristig, in der Regel aber für einen längeren Zeitraum erfolgen. Vielfach ergibt sich aus derartigen Einsätzen auch eine spätere Übernahme in eine unbefristete Anstellung in den Entleihunternehmen. Darüber hinaus werden Bilanzbuchhalter auch immer wieder zu Tochterunternehmen abgeordnet. Seit Anfang 2008 gilt das neue Reisekostenrecht. Danach übt ein Leiharbeitnehmer nicht mehr zwingend eine Auswärtstätigkeit aus. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in R 9.4 LStR 2008 sowie in H 9.4 LStH 2008.

I. Abgrenzung der Auswärtstätigkeit von der regelmäßigen Arbeitsstätte

[i]Abgrenzung nicht immer einfachZwar ist das Reisekostenrecht durch die Neuregelung in weiten Bereichen einfacher geworden, nicht übersehen werden darf aber, dass die Abgrenzung zwischen einer Auswärtstätigkeit und einer regelmäßigen Arbeitsstätte nicht immer einfach ist. Für die Reisekostenerstattungen kommt der Frage, ob ein Mitarbeiter eine regelmäßige Arbeitsstätte hat, eine entscheidende Bedeutung zu.

Ab 2008 sind unter dem Oberbegriff der Auswärtstätigkeit die bisherigen Reisekostenar...

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