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Verfassungsrechtliche Prüfungspflicht des Steuerberaters
Der Steuerberater muss mit seinem Mandanten die Möglichkeit eines Einspruchs wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des anzuwendenden Steuergesetzes nicht erörtern, so lange keine ernsthaften Hinweise auf eine mögliche Verfassungswidrigkeit bestehen, etwa durch Vorlage der Rechtsfrage durch ein FG an das BVerfG oder eine verfassungsgerichtliche Entscheidung ( NWB UAAAD-02576).
Praxishinweise: (1) Der Kläger verlangt von seinem früheren Steuerberater Schadenersatz wegen für 1998 zuviel gezahlter ESt im Zusammenhang mit Wertpapierveräußerungsgeschäften. Zur Begründung seines Antrags verweist er auf eine Entscheidung des (Kurzinfo StuB 2004 S. 278), nach der die Besteuerung von Gewinnen aus privaten Veräußeru...