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Leistungen zur Förderung einer Aufstiegsfortbildung
Reform des „Meister-BAföG”
Das am vom Bundestag verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wurde am vom Bundesrat gebilligt (BR-Drucks. 699/08). Es reformiert das sog. Meister-BAföG umfassend und passt es insbesondere an die Verhältnisse des modernen Berufslebens an. Das Gesetz tritt am in Kraft. Nachfolgend wird ein Überblick über die Grundzüge des neu gefassten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) unter besonderer Berücksichtigung der inhaltlichen und persönlichen Fördervoraussetzungen gegeben. Dieser Überblick wird mit Hinweisen zu den gesetzlichen Neuregelungen verbunden. Hierbei ist zu beachten, dass die neue Fassung des AFBG grundsätzlich für solche Aufstiegsfortbildungen weiter anzuwenden ist, die bis zum begonnen haben.
I. Ziel der Förderung
[i]Bezuschussung von Lehrgang und LebensunterhaltZiel der Förderung nach dem AFBG ist es, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsförderung durch einen Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung („Maßnahmebeitrag”) und einen Beitrag zum Lebensunterhalt („Unterhaltsbeitrag”) finanziell zu unterstützen. Soweit es um den Unterhaltsbeitrag geht, ist dieser einkommensabhängig ausgestaltet und wird nur bei Vollzeitfortb...