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Lexikon - Stand: 27.01.2025

Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Die Verpflegungspauschalen bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten in Deutschland betragen auch in den Jahren 2024 und 2025 unverändert 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit und 14 € bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Der Betrag von 14 € gilt auch für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten. Zu den Verpflegungspauschalen vgl. auch nachfolgende Nr. 3.

1. Allgemeines

Die geltenden Regelungen zum lohnsteuerlichen Reisekostenrecht sind in Anhang 4 ausführlich dargestellt. Auf Folgendes wird besonders hingewiesen:

2. Erste Tätigkeitsstätte

Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und an keiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Für die Höhe des steuerfreien Reisekostenersatzes ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat oder nicht. Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggfs. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben.

Zum Begriff der ersten Tätigkeitsstätte vgl. die ausführlichen Erläuterungen und Beispiele in Anha...

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