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Lexikon - Stand: 20.05.2025

Vermögensbeteiligungen

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Mai

Startup-Beteiligung am ausländischen Konzernunternehmen

Werden einem Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis von seinem Arbeitgeber oder einem Gesellschafter des Arbeitgebers Vermögensbeteiligungen (z. B. Aktien, Schuldverschreibungen, Genussscheine) am Unternehmen des Arbeitgebers oder einem Konzernunternehmen unentgeltlich oder verbilligt übertragen, unterliegt der geldwerte Vorteil im Kalenderjahr der Übertragung nicht der Besteuerung. Die nachgelagerte Besteuerung als Arbeitslohn einer solchen Startup-Beteiligung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei Veräußerung dieser Beteiligung, spätestens nach 15 Jahren seit der Hingabe oder bei einem Arbeitgeberwechsel (vgl. das Stichwort „Vermögensbeteiligungen“ unter Nr. 9). Die nachgelagerte Besteuerung einer Startup-Beteiligung kommt auch dann in Betracht, wenn eine begünstigte Vermögensbeteiligung an einem ausländischen Konzernunternehmen übertragen wird. Der Gesetzeswortlaut schließt die steuerliche Vergünstigung für eine solche Beteiligung nicht aus.

(§ 19a Abs. 1 EStG)

Neu im Februar

Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Unternehmensnachfolge

Anhand aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles ist zu entscheid...

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