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Vermögensbeteiligungen
Neu im Juli
Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer
Werden dem Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers unentgeltlich oder verbilligt überlassen, ist der geldwerte Vorteil bis zur Höhe von 2000 € jährlich steuerfrei. Die Inanspruchnahme dieses Steuerfreibetrags setzt allerdings voraus, dass die Beteiligung mindestens allen Arbeitnehmern offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen (vgl. das Stichwort „Vermögensbeteiligungen“ besonders unter Nr. 2).
Der Bundesfinanzhof hat demnächst in zwei Revisionsverfahren darüber zu entscheiden, ob der Steuerfreibetrag von der Belegschaft in Anspruch genommen werden kann, wenn der Arbeitgeber
Arbeitnehmer mit ruhenden Arbeitsverhältnissen (z. B. während der Elternzeit) oder
Arbeitnehmer, die sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befinden,
aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen in Form von Bonus-Aktien ausklammert.
(Aktenzeichen der Revisionsverfahren beim BFH: VI R 4/24 und VI R 5/24)
Neu im Mai
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Werden einem Arbei...