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Grunderwerbsteuer | Gewährung einer Steuervergünstigung wegen eines rückwirkenden Ereignisses
Vor Einfügung des § 5 Abs. 3 GrEStG war die Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2 GrEStG zu versagen, wenn zwischen den Gesellschaftern der erwerbenden Gesamthand abgesprochen (geplant) war, dass der grundstückseinbringende Alleineigentümer seine Beteiligung an der erwerbenden Gesamthand aufgibt oder verringert. Da die Versagung der Steuervergünstigung auf der Erwartung beruhte, dass der Plan auch vollzogen wird, stellte die Aufgabe des Plans nach dem ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar.
In der Entscheidung geht es um die nachträgliche Änderung eines Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen, weil dieser geltend macht, seinen bei Einbringung seines Grundstücks in eine Gesamthand bestehenden Plan einer Verringerung seines Anteils an derselben aufgegeben zu haben. Solche sog. inne...