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Einkommen-/Lohnsteuer | Abzug von Fahrtkosten bei ständig wechselnden Tätigkeitsstätten
(1) Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist keine Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusetzen. (2) Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. (3) Die frühere Rechtsprechung zur Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten im Einzugsbereich (sog. 30-km-Grenze) ist aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH überholt (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3, § 9 Abs. 5 EStG i. d. F. 2004; Abschn. 38 Abs. 5 LStR 1996; R 9.5 LStR 2008; H 9.4, 9.5 LStH).
Praxishinweise: Da sich der Arbeitnehmer bei Fahrten zwischen der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte in unterschiedlicher Weise auf die immer gleichen Wege einste...