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BFH 26.11.2008 X R 31/07, StuB 5/2009 S. 201

Einkommensteuer | Schadenersatzrente für materiellen Unterhaltsschaden nicht steuerbar

Eine Schadenersatzrente nach § 844 Abs. 2 BGB, die den durch den Tod des Ehegatten eingetretenen materiellen Unterhaltsschaden ausgleicht, unterliegt nicht der Einkommensteuerpflicht nach § 22 Nr. 1 EStG (Bezug: § 2 Abs. 1, § 22 Nr. 1 EStG; § 844 Abs. 2 BGB).

Praxishinweise: Allein die Tatsache, dass eine Zahlung wiederkehrend erfolgt, führt nicht zu deren Besteuerung. Gleicht eine Schadenersatzrente einen nicht steuerbaren Unterhaltsanspruch aus, so führt dies auch nicht zu einer Besteuerung der Rente. Nur wenn eine Rente für entgangene oder entgehende steuerbare Einnahmen gezahlt wird, führt dies zu steuerbaren wiederkehrenden Bezügen. In den Rentenleistungen ist nach Ansicht des BFH auch kein steuerpflichtiger Zinsanteil enthalten, da bei einer Unterhaltsrente die Ansprüche auf die einzelnen Leistungen von Gesetzes wegen sukz...

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