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Zwei gefährliche Irrtümer bei Pensionszusagen
Mandanten und ihren Steuerberatern wird zurzeit häufig erzählt, dass die existierende Pensionszusage eine verdeckte Gewinnausschüttung darstelle, da sie nicht ausfinanziert sei. Ihnen wird dann ein Modell zur Ausfinanzierung angeboten, das auf den ersten Blick verlockend, aber bei genauerer Betrachtung durchaus steuerrechtlich problematisch ist. Bei diesem Modell wird in „past” und „future service” unterschieden. Der erste soll normalerweise in einen Pensionsfonds übertragen, der letzte durch eine Unterstützungskassenzusage ersetzt werden.
I. Keine steuerliche Anerkennung mangels Ausfinanzierung der Zusage?
Es ist bekannt, dass die vor Jahren verkauften Rückdeckungsversicherungen aller Versicherungsgesellschaften längst nicht die Gewinne erzielen konnten, die damals versprochen wurden. Die Pensionszusagen können daher bei Eintritt des Pensionsfalls nicht vollständig aus den Leistungen der Versicherung bezahlt werden. Nunmehr wird häufig erzählt, dass die steuerliche Anerkennung der Pensionszusagen mangels Finanzierbarkeit gefährdet sei (zuletzt z. B. Lutz, Stbg 2008 S. 302). Dazu ist Folgendes zu bemerken:
[i]Finanzierbarkeit ist nur bei Erteilung der Zusage zu prüfenTatsächlich gibt es für die steuerliche An...BStBl 2005 II S. 653