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Lohnsteuer | Abzug von Fahrtkosten bei ständig wechselnden Tätigkeitsstätten
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist keine Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusetzen. (2) Die Fahrtkosten sind unabhängig von der Entfernung (ab dem ersten Kilometer) in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten zu berücksichtigen. (3) Die frühere Rechtsprechung zur Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bei Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten im Einzugsbereich (sog. 30-km-Grenze) ist aufgrund geänderter Rechtsprechung des BFH überholt.
Die Änderung der Rechtsprechung war überfällig. Allerdings wirkt sie sich nicht immer – wie im Streitfall – günstiger für den Steuerpflichtigen aus. Denn während die Entfernungspauschale von jedermann, also auch dem mitfahrenden Kollegen,...