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Lexikon - Stand: 09.04.2025

Gehaltserhöhung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Grundsätze

GehaltserhöhungBei Abschluss des Arbeitsvertrags verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Höhe der Arbeitsvergütung. Dabei muss der Arbeitgeber insbesondere den Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) beachten; sind beide tarifgebunden, muss der Arbeitgeber zudem mindestens die tarifliche Vergütung der einschlägigen tariflichen Lohn-/Gehaltsgruppe zahlen.

Bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses können die Parteien eine Vereinbarung über zukünftige Gehaltserhöhungen treffen. So finden sich in Arbeitsverträgen häufig Regelungen, nach denen das Gehalt nach Ablauf der Probezeit erhöht wird. Ebenso ist es denkbar, feste Gehaltserhöhungen an andere Kriterien zu knüpfen (z. B. bei späterer Übernahme einer zusätzlichen, im Vertrag bereits beschriebenen Aufgabe). Unüblich sind dagegen Vereinbarungen, nach denen das Gehalt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wird. Von ihnen kann im Hinblick auf die nicht vorhersehbare Entwicklung des Arbeitsverhältnisses, der Leistungen des Arbeitnehmers, der Arbeitsmarktlage und der Lebenshaltungskosten auch nur abgeraten werden. Gleiches gilt auch ausdrücklich für die häufiger in tarifungebundenen Unternehmen zu findende einzelver...

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