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Arbeitsrecht | Kündigung des mitarbeitenden Ehegatten vor dem Hintergrund eines Scheidungsverfahrens
Eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist auch nach Maßgabe des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) rechtlich nicht zu beanstanden, wenn diese in einem Kleinbetrieb vom Arbeitgeber gegenüber seiner dort langjährig mitarbeitenden Ehefrau mit Rücksicht auf ihr Getrenntleben und der bevorstehenden Scheidung ausgesprochen worden ist. Der besondere Schutz von Ehe und Familie (Art. 5 Abs. 1 GG) steht dem nicht entgegen.