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StBMag Nr. 2 vom Seite 50

Mitteilungspflichten der Finanzämter bei Berufspflichtverletzungen

Wie Finanzbehörden und Berufskammern zusammenarbeiten

Raimund Weyand
ÜBER RAIMUND WEYAND:

Raimund Weyand ist Oberstaatsanwalt und Stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Er beschäftigt sich schon seit Jahren mit dem Steuer- und Wirtschaftsrecht und Verfasser zahlreicher Fachveröffentlichungen in Buch- und Aufsatzform.

S. 51Verstöße gegen das Berufsrecht werden von der zuständigen Steuerberaterkammer verfolgt. Auslöser sind meist eigene Wahrnehmungen der Kammer oder Hinweise der Berufsangehörigen. Dies sind aber nicht die einzigen Informationsquellen. Auch die Finanzbehörden treten als Informanten auf. In bestimmten Fällen sind sie sogar dazu verpflichtet, die Kammer von beruflichen Verfehlungen ihrer Mitglieder in Kenntnis zu setzen.

Auch Angehörigen der steuerberatenden Berufe üben ihre Tätigkeit nicht immer in völligem Einklang mit dem Berufsrecht aus. Manchmal verstoßen sie gegen Berufspflichten. Erfährt das Finanzamt hiervon, muss es reagieren und die Information an die Stellen weitergeben, die solche Fehlleistungen ahnden dürfen. Einzelheiten regelt § 10 StBerG. Die Obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einem gleich lautenden Erlass vom (DStR 2008 S. 2285) den Finanzämtern det...